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Hausordnung

Hausordnung

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Eventgelände einschließlich aller Spielstätten und den dazugehörigen Außenanlagen.
(2) Die Besucher des Event bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte sowie der dazugehörigen Außenanlage, die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Sie kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Eventgelände aufhält.

§2 Hausrecht

(1) Die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn als Veranstalter, steht in allen Räumen der Veranstaltungsorte und auf dem jeweiligen Gelände das alleinige Hausrecht zu.
(2) Das Hausrecht des Veranstalters wird vom beauftragten Sicherheitspersonal ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
(3) Das Sicherheitspersonal kann bei Missachtung der Platzordnung und Zuwiderhandlung Hausverbote erteilen. Die Dauer des Hausverbotes erstreckt sich über die komplette Eventdauer. Nach Ausspruch des Hausverbots verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes entfällt.

§3 Personen- und Sachschäden

(1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen dem Besucher gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche. Auch für sach- und körperbezogene Schäden tritt der Veranstalter nicht in Haftung.
(2) Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

§4 Einlass

(1) Beim Eingang wird das entsprechende Bändchen angemessen befestigt. Abgerissene oder überdehnte Bändchen werden eingezogen.
(2) Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsortes dem Sicherheitspersonal sein Bändchen vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Bändchen-, Platz-, Körper-und Taschenkontrollen durchzuführen, falls ein hinreichender Verdacht des Verstoßes gegen die Platzordnung vorliegt.
(3) Das Sicherheitspersonal darf Personen dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(4) Es ist untersagt, die unter §7 Absatz (3) genannten Gegenstände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
(5) Ein Zutritt auf das Eventgelände ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und /oder unter Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos ihre Gültigkeit.
(6) Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bildund Tonaufnahmen auch seiner Person von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte bzw. durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen über einen Sender auszustrahlen und/oder in Berichterstattungen über die Veranstaltung in allen Medien zu verwenden und zu nutzen. Die Bildrechte tritt er an den Veranstalter sowie deren kooperierende Medienberichterstatter ab.

§5 Jugendschutz

(1) Auf dem gesamten Gelände ist das Jugendschutzgesetz in Kraft.
(2) Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Eventgelände nur in Begleitung mind. eines Elternteils gestattet.
(3) Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Eventgelände, nach 24 Uhr, nur in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person und dem gültigen Formular zur Erziehungsbeauftragung gestattet.
(4) Das Formular zur Erziehungsbeauftragung ist nur korrekt ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises der unterschreibenden Personensorgeberechtigten Person gültig.

§6 Verhalten

(1) Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheitspersonal und des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
(2) Innerhalb des Veranstaltungsortes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder –mehr als nach den Umständen unvermeidbar-behindert oder belästigt wird.
(3) Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Umwelt zuliebe wird der Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern oder Mülltüten entsorgt. Zigaretten bitte in die dafür vorgesehenen Aschenbecher entsorgen und nicht im Sand .
(5) Striktes Badverbot für alkoholisierte Besucher. Bitte achten Sie auf sich und ihre Mitmenschen

§7 Verbote

Es ist nicht gestattet:
(1) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
(2) mit Gegenständen zu werfen;
(3) folgende Gegenstände auf das Eventgelände mit zu bringen oder zu benutzen:
a. Glas
b. Waffen
c. Tiere (ausgenommen Blindenhunde)
d. Generatoren jeglicher Art
e. Gartenfackeln
f. Jegliche pyrotechnischen Gegenstände
g. Gasflaschen jeder Art
h. Druckluftsirenen, Vuvuzelas u.ä., Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme, selbstgebaute „Boomboxen“ (aus Lärmschutzgründen verboten)
(4) Werbebanner, Fackeln, Blumen, Dekomaterial, Liegestühle und andere Gegenstände sind keine Souvenirs. Jeder Diebstahl wird von uns zur Anzeige gebracht.

§8 Film & Tonaufnahmen

(1) Fotografieren ist mit nicht professionellem Equipment erlaubt. Unter nicht professionellem Equipment werden Kameras ohne Wechselobjektiv/Spiegelreflexfunktion(wie Digital-, Kleinbild-und Handykameras) verstanden. Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
(2) Für die in (1) nicht gestatteten Aufnahmen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters.

§9 Unwirksamkeit

(1) Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche
Regelung.

Das S&S Team wünscht euch ein sicheres und schönes Sea&Sand Festival.
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