Muss eine Kurabgabe sein – und wofür wird das Geld verwendet?
Derartige Fragen zum Hintergrund der Kurabgabe möchten wir Ihnen gerne erläutern:
Ihr Aufenthalt im Ostseebad Kühlungsborn soll für Sie so angenehm wie nur möglich verlaufen. Egal, ob Sie Ihre Zeit idyllisch-ruhig oder sportlich-aktiv verbringen möchten: Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag, denn hierdurch werden verschiedenste touristische Dienstleistungen erhalten oder erweitert bzw. Kultur- und Sportveranstaltungen finanziert sowie die touristische Infrastruktur stetig verbessert.
Einziehung der Kurabgabe
Die Einziehung erfolgt durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn; Übernachtungsgäste zahlen beim Vermieter, Tagesgäste zahlen in der Tourist-Information im Haus des Gastes (Ostseeallee 19) oder an den Parkscheinautomaten mit der Kurtaxfunktion sowie den Kurtaxautomaten an den Strandzugängen 2, 3,4 und der Seebrücke.
Die Kurabgabe beträgt vom 01.05.-30.09. 2,00 € pro Person / Tag und vom 01.10.-30.04. 1,00 € pro Person / Tag.
Kinder bis zu 18 Jahren sind frei.
Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende und Schwerbehinderte (ab 60%) zahlen die Hälfte. Begleitpersonen für Schwerbehinderte sind befreit.
Weitere Informationen zur Kurabgabe findet ihr hier.